Dividende

Bestimmende Faktoren für die Festlegung der Höhe der Dividende an die Stamm- und Vorzugsaktionäre sind insbesondere die Profitabilität, die Finanzlage, der Kapitalbedarf, die Geschäftsaussichten, die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gesellschaft sowie die an die Genussscheininhaber auszuzahlenden Ergebnisanteile (inkl. Mindestdividende). Da die Genussscheine einen Anspruch auf das Zehnfache der Dividenden der Vorzugsaktien haben, ist bei der Festlegung der Dividende an die Stamm- und Vorzugsaktie zu berücksichtigen, dass eine Erhöhung der Dividende für die Stamm- und Vorzugsaktien immer auch zu einer Erhöhung der Dividenden für die Genussscheine führt. Generell kommen von einer Erhöhung des Gesamtbetrags der Zahlungen für die Genussscheininhaber und die Aktionäre etwas weniger als die Hälfte den Genussscheinen zu.

Vorbehaltlich der vorgenannten bestimmenden Faktoren und eines ausreichenden Bilanzgewinns der Gesellschaft beabsichtigt Dräger, in zukünftigen Geschäftsjahren an die Aktionäre und die Genussscheininhaber (entspricht dem Ergebnisanteil der Genussscheine [ohne Mindestdividende, nach Steuern]) der Gesellschaft insgesamt rund 30 % des Konzernjahresüberschusses (abzüglich der Ergebnisanteile nicht beherrschender Anteilsinhaber) auszuschütten, sobald Dräger eine Eigenkapitalquote von 30 % erreicht hat.

Da Dräger diesen Zielwert mit einer Eigenkapitalquote von 32,2 % im Geschäftsjahr 2010 überschritten hat, hat die Hauptversammlung dem Vorschlag des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats der Drägerwerk AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2010 zugestimmt, eine Dividende von 1,13 EUR pro Stammaktie und von 1,19 EUR pro Vorzugsaktie auszuschütten. Für die Genussscheine der Serien A, K und D ergab sich daraus eine Dividende von 11,90 EUR je Genussschein. Insgesamt entspricht dies – bezogen auf den Konzernjahresüberschuss (abzüglich der Ergebnisanteile nicht beherrschender Anteilsinhaber) – einer Ausschüttungsquote von 30,1 %.