Dividende

Bestimmende Faktoren für die Festlegung der Höhe der Dividende an die Stamm- und Vorzugsaktionäre sind insbesondere die Profitabilität, die Finanzlage, der Kapitalbedarf, die Geschäftsaussichten, die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gesellschaft sowie die an die Genussscheininhaber auszuzahlenden Ergebnisanteile (inklusive Mindestdividende). Da die Genussscheine einen Anspruch auf das Zehnfache der Dividenden der Vorzugsaktien haben, ist bei der Festlegung der Dividende an die Stamm- und Vorzugsaktie zu berücksichtigen, dass eine Erhöhung der Dividende für die Stamm- und Vorzugsaktien immer auch zu einer Erhöhung der Dividenden für die Genussscheine führt. Generell kamen in der Vergangenheit von einer Erhöhung des Gesamtbetrags der Zahlungen für die Genussscheininhaber und die Aktionäre etwas weniger als die Hälfte den Genussscheinen zu.

Vorbehaltlich der vorgenannten bestimmenden Faktoren und eines ausreichenden Bilanzgewinns der Gesellschaft beabsichtigt der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin, gemeinsam mit dem Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 4. Mai 2012 eine einmalig reduzierte Dividende von 0,19 Euro je Vorzugsaktie und eine Dividende von 0,13 Euro je Stammaktie zur Finanzierung der aktuellen Verbesserung der Kapitalstruktur vorzuschlagen.

Aufgrund der anhaltenden makroökonomischen Unsicherheiten möchte die Drägerwerk AG & Co. KGaA zudem die Eigenkapitalausstattung mittelfristig auf 40 % der konsolidierten Bilanzsumme erhöhen, um die strategische Handlungsfähigkeit zu erweitern. Sobald die Drägerwerk AG & Co. KGaA diese Eigenkapitalquote erreicht hat, sollen wiederum rund 30 % des Konzernjahresüberschusses (abzüglich der Ergebnisanteile nicht beherrschender Anteilsinhaber) als Dividende ausgeschüttet werden. Bis zur Erreichung dieser Eigenkapitalquote beabsichtigt der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin, 15 % des Konzernjahresüberschusses (abzüglich der Ergebnisanteile nicht beherrschender Anteilsinhaber) auszuschütten.

Mit diesen Maßnahmen möchte der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin, gemeinsam mit dem Aufsichtsrat, den Aktionären auf Basis der künftig verbesserten Kapitalstruktur langfristig eine höhere Verzinsung des eingesetzten Kapitals ermöglichen als bisher.